Muss ein Klettergerüst vom TÜV geprüft werden?
Ob ein Klettergerüst vom TÜV geprüft werden muss hängt davon ab wo das Gerüst letztendlich aufgestellt wird. Generell ist hierbei zu unterscheiden ob es sich um ein privates oder ein öffentliches Gelände handelt.
Private Gelände
Bei allen privaten Geländen ist es nicht notwendig eine TÜV Prüfung für das Klettergerüst vorzunehmen. Allerdings ist es ratsam eine solche Prüfung nach dem Aufbau und gegebenenfalls auch nach einiger Zeit immer wieder nach einem festen Turnus vorzunehmen. So wird verhindert, dass Schäden oder auch Mängel an einem solchen Gerüst unentdeckt bleiben und letztendlich eine Gefährdung für die spielenden Kinder darstellen.
Öffentliche Gelände
An allen öffentlichen Orten muss ein Klettergerüst vor Inbetriebnahme und auch während des Betriebes vom TÜV abgenommen werden. Nur so kann ein Haftungsausschluss für den Betreiber erfolgen. Die Haftung kann nach erfolgter Abnahme mittels eines Hinweises auf die Eltern übertragen werden. So wird verhindert, dass Schadensersatzansprüche an den Betreiber der Anlage herangetragen werden können.