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Wie oft sollten eigene Klettergerüste gewartet werden?

Öffentliche Spielplätze unterliegen in puncto Sicherheit äußerst strengen Regeln. In regelmäßigen Intervallen werden dort die Spielgeräte überprüft und entsprechend gewartet. Verantwortlich für ein solches Sicherheitskonzept ist der jeweilige Betreiber des Spielplatzes. Laut eines Informationsblattes der Bundesarbeitgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ sind drei Arten von Prüfungen bei den Spielgeräten vorgesehen. So ist dort zum einen eine tägliche bis wöchentliche durchgeführte Sichtkontrolle vorgeschrieben, des Weiteren sollte mindestens alle drei Monate eine operative Inspektion erfolgen sowie einmal jährlich eine umfangreiche Hauptinspektion.

Die Sicherheit von Klettergerüsten beginnt schon beim Kauf

Aber auch die Spielgeräte im eigenen Garten sollten in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Denn selbst auf einem privaten Grundstück übernimmt der jeweilige Eigentümer automatisch die Haftung (und zwar für „alle“ Kinder, die diese Spielgeräte nutzen), die bereits beim Aufstellen der Spielgeräte wirksam wird. Vor allem gilt dies für Klettergerüste, die im Allgemeinen nicht so stabil und haltbar sind wie die auf öffentlichen Spielplätzen. Hier sollte nicht an der nötigen Qualität gespart werden. Beim Kauf sollte schon vornherein darauf geachtet werden, dass die Spielgeräte ein TÜV-Siegel und ein GS-Zeichen aufweisen. Bei Gerüsten ist auf die entsprechende Qualität des Holzes und auf dessen Verarbeitung zu achten. Speziell die Gerüste sollten als Mindeststandard die Norm DIN EN 71 erfüllen.

Welche Wartungen sind bei Klettergerüsten nun durchzuführen?

Bei einer Kontrolle sind unbedingt die Sicherheitstipps des Herstellers zu beachten. Festgestellte Feuchtigkeitsschäden müssen umgehend repariert werden. Auch ist auf eine entsprechende Standfestigkeit zu achten. Dabei ist die Überprüfung der Bodenverankerung sowie der angewandten Verschraubung besonders wichtig. Generell sollten die Klettergerüste nur verschraubt und nicht genagelt sein. Alle Verschraubungen sollten auch so versenkt sein, dass keine Verletzungsgefahr von ihnen ausgeht. Das verwendete Bodendämmmaterial muss je nach Bedarf entweder neu aufgefüllt oder ganz ersetzt werden. Falls man ersatzweise Fallschutzmatten benutzt, müssen diese so platziert sein, dass sie die Kinder im ausreichenden Maße schützen.