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Gibt es besondere Vorschriften für ein Klettergerüst?

Es gelten unterschiedliche Vorschriften bei dem Aufstellen von einem Klettergerüst. In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden, ob das Klettergerüst in einem privaten oder in einem öffentlichen Bereich aufgestellt wird.

Klettergerüst aufstellen im privaten Bereich

Im privaten Bereich gelten für das Aufstellen und das benutzen des Gerüstes nur die privaten Gesetzgebungen. So wird das Gerüst in der Regel von den eigenen Kindern und auch von den Kindern von Freunden und bekannten genutzt. Bei Unfällen ist hier die Haftung auf die Verletzung der Aufsichtspflicht durch die jeweiligen Eltern begrenzt. Eine Haftung auf dem Privatgrundstück für spielende Kinder die ohne Aufsicht das Grundstück betreten besteht nicht.

Öffentlich aufgestelltes Klettergerüst

Insofern das Klettergerüst öffentlich aufgestellt wurde haftet der Aufsteller für Schäden wenn er diese nicht schriftlich ausschließt. Hierzu ist es notwendig an dem Gerüst ein Schild oder eine Aufschrift anzubringen. Darauf muss klar geregelt sein, dass die Eltern alleine für ihre Kinder haften. Falls dies nicht der Fall ist haftet der Aufsteller vollumfänglich und unmittelbar.